Aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen der COVID-19-Basismaßnahmenverordnung ist das Betreten für Besucher*innen von Alten- und Pflegeheimen wie folgt erlaubt:
Besuche dürfen nur eingelassen werden, wenn diese einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) vorweisen können.
Als Testung gilt:
Ebenfalls ist das Tragen einer FFP-2 Maske lt. Vorgaben der Verordnung vorgeschrieben.
Sehr geehrte Besucher*innen, bitte unterstützen Sie uns auch künftig auf dem Weg der Bewältigung dieser Pandemie. Wir sind um das Wohl der Menschen, die sich uns anvertraut haben und hier im Haus leben, sehr bemüht. Unsere Mitarbeitenden arbeiten seit vielen Monaten sehr hart während dieser sehr herausfordernden Zeiten für ein gesundes Leben unserer Bewohner*innen. Bitte helfen Sie auch weiterhin mit, damit dies gut gelingt!